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From Farm to Fork

Die sechs Hauptziele

From Farm to Fork - Die Hauptziele
04.06.2024
Handel & Konsumgüter
Nachhaltigkeit
Logistik
Supply Chain Management

Teil 2: Maßnahmen zur Umsetzung und Förderungsinitiativen

Hier geht es zu Teil 1: From Farm to Fork – Kontext, Handlungsbedarf und die Vision von einem nachhaltigen Lebensmittelsystem in der EU

 

Als Kernstück des Europäischen Green Deals umfasst die „From Farm to Fork“-Strategie die Vision von einem nachhaltigen Lebensmittelsystem innerhalb der Europäischen Union (EU) und tangiert durch die Allgegenwärtigkeit von Lebensmitteln viele Bereiche des täglichen Lebens. Dies resultiert in einer Vielzahl von Zielen und Maßnahmen, die für einen Wandel des Lebensmittelsystems erforderlich sind. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang sechs Hauptziele für die „Gestaltung einer für Verbraucher, Erzeuger, Klima und Umwelt förderlichen Lebensmittelversorgung“ (Mitteilung der Kommission zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, S.5) definiert. 

Ziele und Maßnahmen

Die sechs Hauptziele beinhalten jeweils eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen, von denen im Folgenden einige beispielhaft angeschnitten werden:

 

  1. Sicherstellung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung
    Für die Sicherstellung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle. Chemische Pestizide und Nährstoffüberschüsse verschmutzen Böden, Wasser und Luft und wirken sich damit negativ auf die biologische Vielfalt aus. Der falsche Einsatz von antimikrobiellen Mitteln in der Medizin von Tieren und Menschen geht zu Lasten von Menschenleben. Die Kommission ist in diesem Zusammenhang bestrebt, den Einsatz und das Risiko durch chemische Pestizide, die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit sowie die Gesamtverkäufe von antimikrobiellen Mitteln bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Gleichzeitig soll mithilfe des Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft, der im März 2021 von der Kommission vorgelegt wurde, bis 2030 sichergestellt werden, dass mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Weitere wichtige Initiativen sind in diesem Rahmen beispielsweise der Ausbau von erneuerbaren Energien, die Überarbeitung der Tierschutzvorschriften und der Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe oder die Verbesserung des Pflanzenschutzes. 
     
  2. Gewährleistung der Ernährungssicherheit
    Durch den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt ist die Ernährungssicherheit bedroht. Nachhaltige Lebensmittelsysteme sollten über Krisenzeiten hinweg jederzeit eine ausreichende Nahrungsversorgung sicherstellen können. Die Maßnahmen in diesem Kontext umfassen zum einen die Bewertung der Resilienz des Lebensmittelsystems und zum anderen die Ausarbeitung eines Notfallplans zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa in Krisenzeiten, welcher im November 2021 von der Kommission veröffentlicht wurde. 
     
  3. Förderung nachhaltiger Verfahren in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe und Verpflegungsdienstleistungen
    Das Ernährungsverhalten der Verbraucher wird durch verschiedenste Maßnahmen von der Lebensmittelindustrie, Verpflegungsdienstleistern und dem Handel beeinflusst. Damit nehmen diese Akteure eine Schlüsselrolle ein, um eine Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit gesunder und nachhaltiger Lebensmittel zu bewirken und damit auch den ökologischen Fußabdruck des Lebensmittelsystems zu verkleinern. Um dies zu fördern und die Geschäftspraktiken der Unternehmen in eine nachhaltige Richtung zu lenken, ergreift die Kommission Maßnahmen für die Erarbeitung eines EU-Verhaltenskodexes für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken mit entsprechendem Monitoringrahmen. Beispielsweise kann die Erstellung von Nährwertprofilen zur Einschränkung der Bewerbung von Lebensmitteln mit schlechten Nährwerten in diesem Zusammenhang beitragen. Darüber hinaus bezweckt die Kommission u. a. den verpflichtenden Einbau des Nachhaltigkeitsaspekts in die Unternehmensstrategie der Akteure in der Lebensmittelindustrie, um den Corporate Governance-Rahmen in dieser Hinsicht zu verbessern. Weitere wichtige Maßnahmen sind beispielsweise die Überarbeitung der Vermarktungsnormen sowie der Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontaktmaterialien oder die Stärkung des Rechtsrahmens für geographische Angaben auf Lebensmitteln.
     
  4. Förderung eines nachhaltigen Lebensmittelverzehrs und Erleichterung der Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung
    Der Lebensmittelverzehr ist weder nachhaltig noch gesund. Gesunde, nährstoffreiche Lebensmittel werden nicht in ausreichenden Mengen verzehrt, wohingegen rotes Fleisch, Zucker, Salz und Fette im Übermaß konsumiert werden. Zur Förderung des Verzehrs gesunder und nachhaltiger Lebensmittel führt die Kommission eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite von Lebensmitteln als Maßnahme an. Die Verbraucher sollen es durch die bereitgestellten Informationen einfacher haben, sich beim Kauf für gesunde Lebensmittel zu entscheiden, wodurch die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in der EU verbessert werden soll. Gleichzeitig soll die Verfügbarkeit und der Preis nachhaltiger Lebensmittel attraktiver gestaltet werden. Die Kommission schlägt vor, dies beispielsweise über steuerliche Anreize in Form einer gezielteren Nutzung von Mehrwertsteuersätzen zu realisieren, indem die tatsächlichen Kosten von Lebensmitteln einschließlich ihrer möglicherweise negativen Umwelteffekte über den Preis abgebildet werden.
     
  5. Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung
    Lebensmittelverluste und -verschwendung haben verschiedene Ursachen und betreffen sowohl die industrielle Herstellung als auch den privaten Verbrauch von Lebensmitteln. Eine wichtige Ursache für Lebensmittelverschwendung ist beispielsweise die Datumsangabe in Form von Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum, bei der es durch Falschwissen zur Entsorgung von verzehrbaren Lebensmitteln kommt. Dies gilt es zu vermeiden, zumal weniger Verschwendung zu einer größeren Menge überschüssiger Lebensmittel führt, die dann sinnvoll umverteilt werden kann. Auch Lebensmittelverluste industrieller Natur sollen untersucht und verhindert werden. Die Kommission sieht sich diesbezüglich in der Pflicht, eine Halbierung der Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Ebene des Einzelhandels und der Verbraucher bis 2030 durchzusetzen.
     
  6. Bekämpfung von Lebensmittelbetrug entlang der Lebensmittelversorgungskette
    Um Entscheidungsfehler durch Verbrauchertäuschung beim Kauf und Konsum von Lebensmitteln zu meiden, ergreift die Kommission harte Abschreckungs- und Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. In Kooperation mit verschiedenen Mitgliedsstaaten, Europol und anderen Stellen wird sie EU-Daten zur Rückverfolgbarkeit und Warnmeldungen nutzen, um den Lebensmittelbetrug einzudämmen. Dadurch sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen ermöglicht und die Lebensmittelsicherheit sowie die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme sichergestellt werden. 

Generell umfasst die „From Farm to Fork“-Strategie eine Vielzahl an Maßnahmen, die in ihrer Präzision durch die Kommission variieren. Während einige Maßnahmen mit quantifizierbaren Zielen und konkreten Plänen ausgeführt wurden, haben andere Maßnahmen einen eher allgemeinen, weniger definierten Charakter. Die Kommission hatte sich in diesem Zusammenhang auch bereits Mitte letzten Jahres das Ziel gesetzt, die ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Zielverwirklichung zu evaluieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für 2024 steht beispielsweise gemäß des von der Kommission beigefügten Aktionsplans noch der Vorschlag bezüglich eines Rahmens für eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung aus. 

Förderung der Umsetzung

Die Kommission investiert in verschiedene Bereiche, um den Wandel voranzutreiben. Hierfür sieht sie beispielsweise im Rahmen von Horizont Europa ein Forschungs- und Innovations-Budget von 10 Milliarden Euro vor für die Bereiche Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Umwelt. Außerdem soll damit auch die Nutzung von digitalen Technologien und naturbasierter Lösungen im Agrar- und Lebensmittelsektor gefördert werden. Die Forschungsmission im Bereich Bodengesundheit und Lebensmittel wird hier angestrebte Ziele verwirklichen und Lösungen entwickeln. 

 

Darüber hinaus sollen auch Partnerschaften im Innovationsbereich wie beispielsweise die „Europäische Innovationspartnerschaft“ gestärkt werden und der technische Rahmen durch den Ausbau eines schnellen Breitband-Internets in ländlichen Gebieten verbessert werden, um neue Technologien wie Künstliche Intelligenz nutzenbringend in die Landwirtschaftspraxis zu integrieren. Für den Austausch von Wissen und Know-how fördert die Kommissionen Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft, welche die Akteure im Lebensmittelumfeld adressieren. 

 

Gleichzeitig strebt die EU für den Informations- und Datenaustausch der Landwirtschaft mit der EU eine Umwandlung ihres Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführung in ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe an, um Leistungsdaten hinsichtlich verschiedener Nachhaltigkeitsstrategien zu erheben und Länder diesbezüglich miteinander vergleichen zu können. Weitere Förderungsvorhaben in diesem Umfeld sind beispielsweise die Entwicklung grüner Bündnisse für nachhaltige Lebensmittelsysteme oder die Zusammenarbeit mit Drittländern in Schlüsselbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie.

Quintessenz

In Zukunft werden gewiss weitere Maßnahmen folgen, denn das Thema Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je. Das Lebensmittelumfeld bietet sowohl im individuellen Rahmen durch den Griff zu nachhaltigen Lebensmitteln im Supermarkt als auch im kollektiven Rahmen durch die Schaffung von nachhaltigen Lebensmittelsystemen viele Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln. 


Als IT-Dienstleister können wir in diesem Kontext Unternehmen im Lebensmittelumfeld dabei unterstützen, ihre Prozesse zu digitalisieren, um die Informationsbasis für nachhaltige Optimierungsmöglichkeiten zu schaffen und somit den Weg für eine transparente Produktion sowie Distribution von Lebensmitteln zu ebnen. 

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Quellen

Mitteilung der Kommission zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN vom 20. Mai 2020 über „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes, und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, Abruf 01.03.2024
 

Europäische Kommission, Farm to Fork strategy for a fair, healthy and environmentally-friendly food system, Informationsseite, letzter Abruf 29.04.2024
 

Rat der europäischen Union, „Vom Hof auf den Tisch“, Informationsseite, letzter Abruf 29.04.2024

Verfasst von

Tiny_Foto Yaren Keskin
Yaren Keskin
Expertin für Nachhaltigkeit im Handel und in der Konsumgüterindustrie