Die neue EU-Verpackungsverordnung
Weniger Verpackungsabfall und mehr Recycling
Die Verpackungsherstellung spielt in der Europäischen Union (EU) eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Mit dem EU Green Deal, der das Ziel verfolgt, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu erreichen, steht dieser Wirtschaftszweig vor neuen Herausforderungen.
Obwohl immer mehr Verpackungen produziert werden, wird aktuell nur ein geringer Anteil wiederverwendet oder recycelt. Dies führt zu steigendem Verpackungsabfall, erhöhten Emissionen, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung. Im Jahr 2021 fielen schätzungsweise 188,7 kg Verpackungsabfälle pro EU-Einwohner an – ein Anstieg von 10,8 kg pro Person im Vergleich zu 2020 und der größte Anstieg seit 10 Jahren (Statista, 2024). Prognosen deuten darauf hin, dass der Verbrauch an Verpackungen bis 2030 auf 209 kg pro Kopf ansteigen könnte (Pressemitteilung Europäisches Parlament, 2024).
Zudem variieren die Umsetzungsstrategien der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und könnten so zu Barrieren im Binnenmarkt führen: unterschiedliche nationale Vorschriften, limitierte Verwaltungsressourcen und lückenhafte Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union zu reduzieren und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern, ohne die Unternehmen in ihrem Wettbewerb zu beeinträchtigen (siehe Verordnung, Seite 3), wurde die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EN: Packaging & Packaging Waste Regulations, PPWR) vorgeschlagen.
Warum ist die Verordnung notwendig?
Für jeden Verpackungstypen werden Unmengen an Ressourcen, wie Wasser, Chemie, Energie, Holz und Textilien benötigt. Darüber hinaus entstehen bei der Verpackungsherstellung regelmäßig Schlämme und Abwässer mit schädlichen Chemikalien sowie Luftemissionen von Treibhausgasen, Schwermetallen und Partikeln. Diese haben verheerende Folgen auf das Ökosystem und tragen dazu bei, dass die Lebensqualität verschlechtert wird. Daher ist es wichtig, die Recycle-Fähigkeit von Produktverpackungen anzugehen, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu eliminieren.
Wo und wann greift die Verordnung?
Die EU-Verpackungsverordnung gilt für alle innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen, gleichgültig vom verwendeten Material. Ebenso gilt sie für alle Verpackungsabfälle unabhängig in welchen Bereichen sie entstehen (PPWR, Artikel 2).
Die EU plant, die Packaging & Packaging Waste Regulations (PPWR) voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft zu setzen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments im April 2024 wird der Entwurf der PPWR nun in die 24 Amtssprachen der EU übersetzt. Die finale Zustimmung zur endgültigen Fassung durch das neue Parlament ist für den Herbst 2024 geplant. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden (Pressemitteilung, Rat der Europäischen Union, 2024).
Welche Maßnahmen und Anforderungen enthält die Verordnung?
Die neue EU-Verpackungsverordnung formuliert Maßnahmen, die sich auf den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Hinblick auf ihre Kennzeichnung und ökologische Nachhaltigkeit erstrecken. Die Hauptziele der PPWR sind (Blog, Deutsche Recycling, 2023):
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
- Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Gebühren
- Einschränkungen bei Verpackungsformaten
Damit soll eine kreislauforientierte Wirtschaft für Verpackungen auf kosteneffiziente Weise gefördert und die Verwendung von recycelten Materialien erhöht werden.
Die PPWR definiert unter anderem Reduktionsziele für Verpackungsabfälle (z. B. um 5 % bis 2030). Die übergreifende Intention ist, dass bis zum Jahr 2030 alle Verpackungen so gestaltet sind, dass sie entweder recyclebar oder wiederverwendbar und gleichzeitig wirtschaftlich rentabel sind (PPWR, Artikel 1). Um den betroffenen Wirtschaftsakteuren ausreichend Zeit zu bieten, ist der 1. Januar 2030 als Umsetzungsziel der Maßnahmen festgelegt worden.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem EU-weite Kennzeichnungsanforderungen. Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung sollen somit vermehrt dazu beitragen, den Verbraucher:innen ein Bewusstsein hinsichtlich Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zu schaffen.
Daher sollen Verpackungshersteller nachstehende Informationen über einen QR-Code, Etiketten oder andere digitale Datenträger bereitstellen, die auf den Verpackungen angebracht werden (PPWR, Artikel 11):
- Die Materialzusammensetzung der Verpackungen
- Wiederverwendungsmöglichkeiten der Verpackungen
- Angaben über den Rezyklat Anteil der Verpackungen
Diese Informationen sollen für mehr Transparenz durch die Rückverfolgbarkeit der Verpackungsströme sorgen. Um den Verbrauchern die Abfalltrennung zu erleichtern, sollen darüber hinaus einheitliche Kennzeichnungen auf Abfallbehältern und Verpackungen angebracht werden. Als Grundlage wird hier ein digitaler Datenträger gesehen, der alle relevanten Informationen über das verpackte Produkt und seine Verpackung bereitstellt. Durch diesen digitalen Datenträger wird zusätzlich vermieden, dass zu viele Etiketten auf Verpackungen aufgebracht werden.
Neben den ausgeführten Anforderungen enthält die Verordnung noch zahlreiche weitere Aspekte, beispielsweise zum Verpackungsdesign oder -format (PPWR, Artikel 5 und 6), zu Pfand- und Rücknahmesysteme (PPPWR, Artikel 43 und 44) sowie zu einer erweiterten Herstellerverantwortung (PPWR, Artikel 40) und Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien (PPWR, Artikel 8).
Umweltschutz und Nachhaltigkeit gewinnen an globaler Relevanz. Durch die Verordnungen und Reformpakete des Europäischen Green Deals werden bereits erste Grundsteine gelegt, um die Umsetzung an Nachhaltigkeitsaspekten effektiv voranzutreiben. Die PPWR bietet die Chance, die Verpackungsindustrie nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Jedoch erwarten Unternehmen neue Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Informationen zur Verpackungsbeschaffenheit und dessen korrekte Entsorgung. Als starker IT-Partner unterstützen wir Sie bei der Implementierung solcher Anforderungen mit unseren flexiblen Lösungen und unserer langjährigen Erfahrung.
Quellen
- Deutsche Recycling (2024): Blog PPWR – was Sie jetzt über die Verordnung wissen sollten
- Europäische Kommission (2022): Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG
- Europäische Kommission (2024): The European Green Deal
- Europäisches Parlament (2024): Pressemitteilung Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Wiederverwendung und Recycling
- Rat der Europäischen Union (2024): Pressemitteilung Packaging: Council and Parliament strike a deal to make packaging more sustainable and reduce packaging waste in the EU
- Statista (2024): Amount of packaging waste generated, recovered, and recycled per capita in the European Union (EU-27) from 2010 to 2021 (in kilograms)