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Allgemeine Bestimmungen über Auftragsverarbeitung
Die Allgemeinen Bestimmungen über Auftragsverarbeitung regeln die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers durch den Auftragnehmer. Sie sind wesentlicher Bestandteil einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.