Telematikinfrastruktur-Anbindung in der Pflege
Schluss mit dem Warten
Schluss mit Warten – die TI-Anbindung für die Pflege kommt
Telematik (eine Verknüpfung von Telekommunikation und Informatik) und die dafür genutzte IT-Infrastruktur sind die Grundlage für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Anbindung an die TI wird für alle Akteure im Medizinwesen, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichtend. Alle Leistungserbringer werden deshalb schrittweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen - auch alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) schaffen dafür den gesetzlichen Rahmen.
Gesetzlich ist festgelegt, dass die Anbindung vorerst freiwillig erfolgt. Teilnehmende Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. Juli 2021 eine Kostenerstattung (DVG, §106b). Ab dem 01.07.2025 wird aus der „Kür“ dann die „Pflicht“, und alle ambulanten Pflegeinrichtungen in Deutschland müssen über einen TI-Zugang verfügen. Denn ab diesem Zeitpunkt sind Ärzt:innen verpflichtet, Verordnungen nach § 37 SGB V zur häuslichen Krankenpflege sowie zur außerklinischen Intensivpflege in elektronischer, papierloser Form auszustellen. Die Verordnung umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung von Patient:innen. Somit sind die Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege auf Grundlage der elektronischen Verordnung ebenfalls dazu verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Darüber hinaus ermöglicht die TI-Anbindung die übergreifende Kommunikation von allen Akteuren im Medizinwesen und trägt somit zu einer besseren Versorgung pflegebedürftiger Menschen bei.
Welche Vorteile bringt die TI-Anbindung für Sie als Pflegeeinrichtung?
Erstattung von Kosten für Pflegeeinrichtungen
Die Übernahme der Kosten ist durch den GKV Spitzenverband und den Verbänden auf Bundesebene vereinbart. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des GKV Spitzenverbandes (Unterpunkt Förderung Maßnahmen zur Digitalisierung). Die Förderung enthält Mittel sowohl für einmalige Bereitstellung als auch den laufenden Betrieb der Anbindung und bezieht sich auf die folgenden Bausteine
Die Anbindung an die TI erfolgt über zertifizierte Hard- und Software - wir unterstützen Sie dabei. Mit speziell auf die Anforderungen der Pflege abgestimmte Angebote schaffen wir die nötigen Voraussetzungen für eine reibungslose Integration und begleiten Sie bei der Anbindung.
Als zugelassener Betreiber mehrerer Dienste und Produkte in der Telematik profitieren Sie von dem Wissen und der Erfahrung unserer Experten bei kleinen und großen Installationen. Um sich ein Bild unserer Leistungen zu machen, bieten wir je nach Einrichtungsgröße die Möglichkeit einer Probe-Installation an. Weitere ausführliche Informationen zur TI-Anbindung finden Sie hier auf unserer Website und in unserer TI-Checkliste für Pflegeeinrichtungen, die Arvato Systems gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Institut für Innovation und Technik (iit) entwickelt hat.
Unser Maßstab: Wir machen die Gesundheitsversorgung digital besser.
Modellprogramm : Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI
Wir begleiten Sie gern bei Ihrer Teilnahme am Modellprojekt zur TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wird insbesondere für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen die Grundlage geschaffen, sich an die sichere Telematik Infrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen anzubinden. Die Anbindung ist freiwillig, teilnehmende Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 01. Juli 2021 eine Kostenerstattung (DVG, §106b).
Ziel des Modellprojekt zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI nach § 125 SGB XI ist die fachlich und wissenschaftlich gestützte Erprobung der Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI. Interessierte Einrichtungen und Träger konnten sich bis zum 30. Oktober 2020 dafür bewerben.
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Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der Anbindung und dem Zugang zur TI, um die nötigen Voraussetzungen für eine reibungslose Integration zu ermöglichen und fachlich kompetent zu begleiten:
- Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI
- Bereitstellung Hardware (eHealth Konnektor und Kartenterminals)
- Softwarezugänge (VPN-Zugangsdienst)
- Welcome Paket mit wichtigen Informationen und Ansprechpartnern
- Kommunikations-Paket
- KIM Dienst – Ihre E-Mail-Adresse(n) zur sicheren Kommunikation im Medizinwesen
- Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI
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Unsere Angebote und Probe-Installation
Unbezahlbar: Als zugelassener Betreiber mehrerer Dienste und Produkte in der Telematik profitieren sie von dem Wissen und der Erfahrung unserer Experten bei kleinen und großen Installationen. Um sich ein Bild unserer Leistungen zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Probe-Installation an. Einfach und unkompliziert. Nutzen Sie die Chance, sich von uns ein individuelles Angebot für Ihre Bedürfnisse erstellen zu lassen.
Unser Maßstab: Wir machen die Gesundheitsversorgung digital besser.
Starke Partnerschaft für kirchliche Pflegeeinrichtungen
Häufige Fragen rund um das Thema TI in der Pflege
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Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn für das deutsche Gesundheitswesen. Der Begriff Telematik setzt sich aus den Begriffen Telekommunikation und Informatik zusammen. Mit der dafür genutzten IT-Infrastruktur bildet die TI ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglichen soll. Die Anbindung an die TI wird seit 2018 schrittweise umgesetzt und ist für alle Akteure im Gesundheitswesen gesetzlich vorgeschrieben.
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Ab wann ist die Nutzung der TI für Pflegeeinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben?
Gesetzlich ist festgelegt, dass die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen vorerst freiwillig erfolgt. Teilnehmende Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. Juli 2021 eine Kostenerstattung (DVG, §106b). Ab dem 01.07.2025 wird aus der „Kür“ dann die „Pflicht“, und alle ambulanten Pflegeinrichtungen in Deutschland müssen über einen TI-Zugang verfügen.
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Was brauche ich, um meine Pflegeeinrichtung an die TI anzubinden?
Die TI-Anbindung und die damit verbundene Nutzung der elektronischen Anwendungen erfordert
die Anschaffung neuer technischer Komponenten, wie:
- Breitband-Internetanschluss (empfehlen einen DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss)
- PC und Praxissoftware
- Stationäres eHealth-Kartenterminal (eHKT)
- TI-Konnektor (der Konnektor ist vergleichbar mit einem Internet-Router, allerdings auf einem viel höheren Sicherheitslevel)
- VPN-Zugangsdienst (Der VPN-Zugangsdienstanbieter stellt den Zugang zur TI bereit, ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt.)
- Institutionsausweis -
Was ist das Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen?
Für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI wurde ein Modellvorhaben (§ 125 SGB
XI) zur Erprobung der Thematik eingerichtet. Das Modellprogramm läuft für die Jahre 2020 bis 2024. Das Modellvorhaben ist aktuell in zwei Schritten geplant:
- Erprobung der sicheren Kommunikation zwischen Leistungserbringern über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) (Projekte Typ A)
- Erprobung weiterer Anwendungen der TI (z.B. Zugriff auf elektronische HKP-Verordnung, e-Medikationsplan etc.)
- sobald die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden (Projekte Typ B)
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Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die TI-Anbindung?
Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) schaffen den gesetzlichen Rahmen für die Anbindung des Pflege- und Sozialsektors an die Telematikinfrastruktur. Die Grundlage dafür wurde bereits mit dem 2016 in Kraft getretenen „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ geschaffen. Mit dem Aufbau und dem Betrieb der Telematikinfrastruktur wurde die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ (gematik) beauftragt. Mehr dazu hier: www.gematik.de
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Welche Vorteile bietet die TI-Anbindung für den Pflegesektor?
Bei erfolgter Anbindung an das geschlossene Netzwerk können auch Pflegeeinrichtungen in Zukunft schnell und unkompliziert auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen und aktuelle Informationen mit anderen Akteuren austauschen. So wird es einfacher für sie, auf Basis der richtigen Informationen die besten Entscheidungen zu treffen und eine hochwertige Versorgung der Klient:innen zu gewährleisten. Mit der Automatisierung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen können nicht nur Eingabefehler vermieden, sondern auch das Pflegepersonal entlastet werden. Insbesondere KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist für Pflegeeinrichtungen interessant, da KIM eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen allen Behandlern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen über die TI ermöglicht. So können im Pflegealltag Rückfragen schneller geklärt werden und der Austausch von Informationen (zum Beispiel die aktuelle Medikation) und Dokumenten (zum Beispiel die Pflegeüberleitung) kann zielgerichtet, einfach und sicher erfolgen.
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Wie ist die Finanzierung zur TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen geregelt?
Die erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der TI sowie die Kosten, die im laufenden Betrieb der TI entstehen, werden ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen von der Pflegeversicherung erstattet (§ 106 b SGB XI). Die Kosten für die Beschaffung eines E-Health Konnektors, eines stationären E-Health Kartenterminals sowie des Institutionsausweises werden Pflegeeinrichtungen ebenfalls erstattet. Für die Aufwendungen der Online-Anbindung an die TI mittels VPN Zugangsdienst, die Implementierung der Konnektorfunktionen und die Installation der Komponenten wird Pflegeeinrichtungen eine sog. „TI Startpauschale“ gewährt. Für die im laufenden Betrieb entstehenden Betriebskosten sowie für die laufenden Kosten des SMC-B Institutionsausweises erhält die Pflegeeinrichtung quartalsweise ebenfalls eine Betriebskosten-pauschale. Der Anspruch der Zahlung der Pauschalen entsteht in dem Quartal, in dem die technische Inbetriebnahme erfolgt. Der Nachweis erfolgt über die Pflegeeinrichtung durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Dienstleisters oder eines vergleichbaren Nachweises gegenüber der Abrechnungsstelle des GKV-Spitzenverbandes. Die Betriebskostenpauschalen reduzieren sich im ersten Quartal der Nutzung um ein Drittel für jeden vollen Monat, in dem die Einrichtung noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen war. Die aktuellen Erstattungspauschalen können Sie bei der GKV erfragen.